Bei uns gilt die 2G-Regelung auf der Anlage
Herzlich willkommen im Abenteuer,
so heißt es auch weiter im Winterfunpark & Golfkletterpark in Oberhof!
Auch wir wollen weiterhin mithelfen die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen und Ihnen dennoch individuelle Erlebnisse und Gruppenabenteuer möglich machen: Deshalb gilt die 2-G-Regelung für den Besuch auf unserer Anlage! Dies bedeutet, dass alle Gäste entweder vollständig geimpft oder genesen sein müssen. (Wir orientieren uns hierbei an den aktuellen Regeln des Freistaats Thüringens)
Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit. Ohne diesen können wir Ihnen keinen Zutritt gewähren. Diese Regelung gilt für alle Gäste ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, also ab dem 6. Geburtstag.
Für Kinder von 6 bis 17 Jahren akzeptieren wir folgende Testnachweise:
- Schulbescheinigung aus einem regelmäßig durchgeführten Test, im Fachdeutsch „Testregime“ (nicht älter als 7 Tage)
- Schnelltest einer Schule oder einer offiziellen Teststation (nicht älter als 24 Stunden)
- PCR Test (nicht älter als 48 Stunden)
- Darüber hinaus können auch Schnelltests als Selbsttest bis auf weiteres vor Ort gegen einen Kostenbeitrag von 5 Euro in Anspruch genommen werden.
Bitte halten Sie für eine eventuelle Kontrolle ein Ausweispapier bereit. Dies können z.B. auch ein Führerschein, eine Krankenkassenkarte, oder ein Schülerausweis mit Bild sein.
Alle übrigen Hygieneregelungen behalten unverändert ihre Gültigkeit.
Bleiben Sie Gesund und bis bald.
Axel Müller und das Team vom Winterfunpark & Golfkletterpark in Oberhof.